BEDINGUNGEN UND KONDITIONENARTIKEL 1 – PARTEIEN1.1.Dieser Vertrag über die Vermittlung medizinischer Dienstleistungen (“Vertrag”) wurde zwischen Clinic Mono (“Agentur”) (MERSIS Nr.: 0608063486800001), einer Vermittlungsorganisation für Gesundheitstourismus mit Sitz in Folkart Towers A Kule Adalet Mah.
Manas Bulv.
No:47/B K:20 D:2009 35535 Bayraklı/İzmir, und der Leistungsempfänger (“Patient”).
Die Parteien werden jeweils als Agentur und Patient und zusammen als Parteien bezeichnet.
ARTIKEL 2 – DEFINITIONEN
2.1. Agentur: Bezieht sich auf die Klinik Mono, die als Vermittlungsagentur im Gesundheitstourismus fungiert.
2.2. Patient: Die Person, die Vertragspartei ist und die in der Türkei im Rahmen des Gesundheitstourismus behandelt werden soll
2.3.Bedingungen und Konditionen: Bezieht sich auf diesen Vertrag
2.4. Paket: Das Paket ist die zwischen der Agentur und dem Patienten vereinbarte Leistungsbeschreibung, die angibt, welche Leistungen in welcher Weise und zu welchem Preis erbracht werden sollen.
2.5. Verfahren: Die Operation, die am Patienten durchgeführt wird
2.6. Website: Die Website der Agentur lautet: https://clinicmono.com/
2.7. Kaution: Es handelt sich um eine Vorauszahlung, die der Patient zu leisten hat und die die Agentur benötigt, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
ARTIKEL 3 – GEGENSTAND
3.1. Dieser Vertrag regelt die Einzelheiten, Bedingungen und Konditionen des Pauschalangebots zwischen Clinic Mono, einer Vermittlungsagentur im Bereich Gesundheitstourismus, und dem Patienten.
Mit der Zustimmung zu diesem Vertrag akzeptiert der Patient ausdrücklich und verpflichtet sich, dass er diese Vereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen hat und eindeutig über die im Vertrag enthaltenen Punkte informiert wurde und diese Bedingungen akzeptiert.
3.2. Im Rahmen dieses Vertrags akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Patient, dass er seine Identitäts- und Kontaktdaten sowie seine medizinischen Daten korrekt angegeben hat und dass er keine gesundheitlichen und/oder Reisebehinderungen hat.
Der Patient ist verpflichtet, die Einverständniserklärung und die Dokumente mit seinem vollständigen und korrekten Vor- und Nachnamen zu unterschreiben.
Für den Fall, dass der Patient falsche oder unvollständige Angaben macht, übernimmt die Agentur keine Verantwortung. In einem solchen Fall ist der Patient für alle Schäden verantwortlich, die der Agentur oder Dritten entstehen.
ARTIKEL 4 – PAUSCHALGEBÜHR, ZAHLUNG UND KAUTION4.1. Die Gebühren werden auf der Grundlage eines Pakets festgelegt, und der Preis und der Inhalt des Pakets werden in Abhängigkeit von den am Patienten durchzuführenden Verfahren und den Rechten, die der Patient in Anspruch nehmen wird, bestimmt.4.2. Der Patient ist verantwortlich für alle zusätzlichen und außerplanmäßigen Kosten, die aus Gründen entstehen, die der Patient zu vertreten hat.
Wenn die Agentur zusätzliche Kosten zu tragen hat, weil der Patient nicht in der Lage ist, die Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten oder die medizinischen Leistungen zu den in diesem Vertrag vereinbarten Terminen in Anspruch zu nehmen, sind diese zusätzlichen Kosten unverzüglich vom Patienten an die Agentur zu zahlen.
4.3. Der Preis für das Paket ist auf der Buchungsbestätigung angegeben.
In diesem Preis sind die in Artikel 4.1 dieses Vertrags aufgeführten Leistungen enthalten.
4.4. Eine Kaution wird erhoben, um den Patienten einen besseren Service bieten zu können und die Vorbereitungen mit Dritten, relevanten Institutionen und Ärzten vor der Ankunft des Patienten in der Türkei abzuschließen.
Die Anzahlungsgebühr wird vom Patienten per Banküberweisung, 3D, Western Union, Postanweisung oder in bar bezahlt.
4.5. Wenn der Patient die Kaution nicht zahlt, hat die Agentur das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen.
Auch hier gilt, dass die Agentur nicht für Verzögerungen aufgrund der Nichtzahlung der Kaution verantwortlich ist.
4.6. Die gesamte Gebühr für das Paket muss spätestens am Tag der Operation bezahlt werden, und der Patient gerät in Verzug, wenn diese Zahlung nicht erfolgt.
In einem solchen Fall hat die Agentur das Recht, die vom Paket abgedeckten Leistungen zu stornieren.
4.7. Sobald der Patient die Anzahlung geleistet hat, beginnt die Agentur sofort mit den Vorbereitungen und nimmt Reservierungen vor, z. B. für Hotels und Krankenhauszimmer.
Aus diesem Grund wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, wenn der Vertrag ohne triftigen Grund gekündigt wird und die Operation nach Zahlung der Anzahlung durch den Patienten nicht durchgeführt wird.
Der Patient erklärt, dass er versteht und sich verpflichtet, dass die Anzahlung nicht zurückerstattet wird.
4.8. Nachdem die Zahlung erfolgt ist und die Operation durchgeführt wurde, erklärt sich der Patient damit einverstanden und verpflichtet sich, dass er keine Erstattung verlangen kann, weil er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist.
Was im Falle von Unzufriedenheit zu tun ist, wird in Artikel 6 dieses Vertrags erläutert. Das Beschwerdeverfahren wird wie in dem genannten Artikel beschrieben durchgeführt und die Agentur entscheidet nach diesem Verfahren, ob eine Erstattung erforderlich ist.
4.9. Wünscht der Patient die Zahlung per Kreditkarte, erklärt er sich mit der Zahlung einer Provision in Höhe des gesetzlich festgelegten Satzes einverstanden.
4.10. Sollte der Patient sich weigern, nach der Reservierung einen Vertrag oder ein Dokument zu unterzeichnen, die vereinbarten und unterzeichneten Verpflichtungen nicht erfüllen, sich weigern, die Operation durchzuführen, nicht in die Türkei kommen oder ähnliche Situationen eintreten, wird die Operation nicht durchgeführt und die Anzahlung und die der Agentur (und dem Arzt) in diesem Prozess entstandenen Kosten werden von dem vom Patienten gezahlten Preis abgezogen und der verbleibende Betrag wird zurückerstattet.
4.11. Dem Patienten entstehen zusätzliche Kosten für alle präoperativen Tests, die aufgrund einer bereits bestehenden oder neuen Erkrankung für notwendig erachtet werden.
Wenn die Testergebnisse oder Voruntersuchungen ungünstig ausfallen und die Operation abgesagt wird, weil sie als gefährlich erachtet wird, werden die Anzahlung und die der Agentur in diesem Verfahren entstandenen Kosten von dem vom Patienten gezahlten Preis abgezogen und der Restbetrag wird zurückerstattet.
4.12.
The Patient will inform the Agency if the Patient makes the payment by credit card in the name of a third party and not in his/her name or the third party will make the payment on his/her behalf.
In such a case, the Patient shall be deemed to have undertaken the third party’s knowledge and consent and shall indemnify the Agency if the Agency suffers any loss as a result thereof.
4.13. Der Patient kann sich innerhalb von 12 Monaten nach Zahlung der Kaution behandeln lassen.
Wenn der Patient jedoch aus irgendeinem Grund innerhalb von 12 Monaten nach Zahlung der Anzahlung nicht in die Türkei kommt, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, und wenn der Patient sich nach 12 Monaten für eine Behandlung entscheidet, wird die Anzahlung erneut eingezogen.
Es sollte an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass die Agentur, obwohl der Patient innerhalb von 12 Monaten zur Behandlung kommen kann, sich in angemessener Weise bemühen wird, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten, falls der Patient nicht zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt kommt.
Der Patient erkennt jedoch an, dass es in dieser Hinsicht keine Garantie gibt.
ARTIKEL 5 – RÜCKTRITTSRECHT, STORNIERUNG, ÄNDERUNGEN, KÜNDIGUNG UND ERSTATTUNG5.1. Der Patient hat zwar im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes ein Widerrufsrecht, Bei einer Stornierung durch den Patienten innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 75% der Anzahlung an. Die verbleibenden 25% der gesamten Anzahlung werden unter der Bedingung zurückerstattet, dass noch kein Operationstermin vereinbart wurde.
Wenn ein Operationstermin gebucht und eine Rückerstattung beantragt wurde, wird keine Rückerstattung fällig und die gesamte Anzahlung wird zu den versunkenen Kosten des Patienten.
Wenn die Stornierung nach 2 Wochen nach dem Verkauf erfolgt, wird keine Anzahlung zurückerstattet.
5.2. Die Agentur übernimmt zwar keine Garantie für irgendetwas, wird aber versuchen, alle zumutbaren Änderungen, die der Patient an seiner Reiseroute vornehmen möchte, zu berücksichtigen, sofern er die Agentur rechtzeitig im Voraus darüber informiert.
In einem solchen Fall teilt die Agentur dem Patienten mit, ob dies möglich ist, und informiert ihn über etwaige Änderungen der Gebühren, des Zeitrahmens der Leistungen oder sonstiger Änderungen, die aufgrund der gewünschten Änderung erforderlich werden.
Der Patient muss schriftlich bestätigen, ob er mit der Änderung einverstanden ist.
Der Patient ist außerdem verpflichtet, für alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit solchen Änderungen aufzukommen.
5.3.
In the event that circumstances beyond the Agency’s control force the Patient to shorten or extend his/her stay, the Patient will be liable for any additional costs, services and work incurred by the Agency during the Patient’s stay.
5.4. Die Agentur kann Änderungen an den Verfahren vornehmen, um Änderungen der relevanten Gesetze und regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Agentur informiert den Patienten über geringfügige Änderungen, die die Informationen, die dem Patienten vor dem Datum der Prozedur(en) über seinen Aufenthalt oder sein Paket gegeben wurden, nicht wesentlich verändern.
5.5. Sollten sich solche Änderungen während des Aufenthalts des Patienten ergeben, wird die Agentur, ohne für irgendetwas zu garantieren, alternative Vorkehrungen treffen, die so weit wie möglich mit der Beschreibung im Reiseplan und dem Paket übereinstimmen.
5.6. Falls die Operation aus Gründen, die vom Krankenhaus oder vom Arzt herrühren, nicht am vereinbarten Tag durchgeführt werden kann, wird ein neuer Tag festgelegt.
In einem solchen Fall trägt die Agentur keine Verantwortung und gleichzeitig wird diese Situation, abgesehen von den Bestimmungen über höhere Gewalt, nicht als gültiger Grund für den Patienten angesehen, den Vertrag zu kündigen.
5.7. Der Patient kann eine Verschiebung des Operationstermins mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor der Operation beantragen.
In einem solchen Fall wird sich die Agentur in angemessener Weise um eine solche Änderung bemühen. Ist eine Verschiebung jedoch nicht möglich, übernimmt die Agentur keine Haftung und der Patient ist nicht berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Wenn eine Änderung möglich ist, wird der Patient darüber informiert und sein schriftliches Einverständnis eingeholt.
Der Patient erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer solchen Änderung, falls zusätzliche Kosten entstehen, diese vom Patienten getragen werden müssen.
Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, wenn die gewünschte Änderung nicht möglich ist.
5.8. Der Patient hat akzeptiert, dass, wenn er das Flugticket in die Türkei über die Agentur kauft und es später storniert, keine Rückerstattung erfolgt oder eine Rückerstattung mit Abzügen aufgrund der Grundsätze der Transportgesellschaft, Steuerabzügen usw. erfolgt. ARTIKEL 6 – UNERWÜNSCHTE ERGEBNISSE, KOMPLIKATIONEN UND BESCHWERDEN6.1. Der Patient wird sowohl vor der Operation als auch bei der Buchung und bei seiner Ankunft in der Türkei gründlich über die Operation aufgeklärt, und die Texte zur Einwilligung werden gelesen.
Die Operation wird nur und ausschließlich durchgeführt, nachdem der Patient die besagten Einwilligungstexte gelesen, verstanden und unterschrieben hat.
Daher kann sich der Patient nicht darauf berufen, dass er die in den Einwilligungstexten aufgeführten Punkte nicht kannte.
Der Patient ist verpflichtet, die Einwilligungstexte sorgfältig zu lesen und die Operation in Kenntnis der Komplikationen und Risiken, die auftreten können, zu akzeptieren.
6.2. Der Patient versteht und akzeptiert, dass bei jeder Operation in der Medizin verschiedene Komplikationen auftreten können, dass diese durch viele verschiedene Gründe (wie eine bestehende Krankheit des Patienten) verursacht werden können und dass diese nicht als Kunstfehler angesehen werden können, es sei denn, der Arzt hat grob fahrlässig gehandelt. In jedem Fall ist der Adressat medizinischer Ansprüche und Beschwerden, wie z. B. über Kunstfehler, nicht die Agentur, sondern der Arzt oder die Gesundheitseinrichtung, die die Leistung erbringt.
6.3. Der Patient versteht und akzeptiert auch, dass endgültige Ergebnisse im Bereich der medizinischen Wissenschaft und insbesondere im Bereich der Ästhetik nicht garantiert werden können und dass ein und dasselbe Verfahren bei verschiedenen Personen aufgrund der körperlichen Merkmale jedes Einzelnen unterschiedlich aussehen kann. Daher bedeutet die Tatsache, dass ihr/ihm das Ergebnis nicht gefällt, keine Verletzung der Vertragsbedingungen oder einen Kunstfehler, wenn kein Bedienungsfehler vorliegt.
6.4. Der Patient wurde darüber informiert, dass das Ergebnis der Operation möglicherweise nicht genau so ausfällt, wie er/sie es sich wünscht. So kann es beispielsweise sein, dass das gleiche Ergebnis wie auf einem Referenzfoto aufgrund der körperlichen Eigenschaften des Patienten nicht erreicht werden kann.
Dementsprechend versteht der Patient und erklärt sich damit einverstanden, dass er, sofern kein Kunstfehler vorliegt, keine Rückerstattung oder ähnliche Ansprüche geltend machen kann, nur weil ihm das Ergebnis nicht gefällt oder weil eine gewöhnliche Komplikation aufgetreten ist.
6.5. In jedem Fall haftet die Agentur nicht für Komplikationen oder unerwünschte Ergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass der Patient der Agentur unrichtige oder unvollständige Angaben zu seiner Krankengeschichte, seinem Gesundheitszustand, seinem Drogenkonsum, seinen Allergien usw. gemacht hat, und der Patient hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Entschädigung.ARTIKEL 7 – VERTRAGSBRUCH7.1. Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Patienten ist die Agentur nicht mehr verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.7.2. Falls der Agentur durch den Vertragsbruch des Patienten ein Schaden entsteht, muss der Patient der Agentur den Schaden ersetzen.
In einem solchen Fall hat die Agentur das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
7.3. Umstände höherer Gewalt, die in Artikel 19 dieses Vertrags geregelt sind, stellen für die Parteien keinen Vertragsbruch dar.ARTIKEL 8 – RECHTE UND PFLICHTEN DES PATIENTEN8.1. Bestimmte Informationen müssen der Agentur vom Patienten vor der Buchung und dem Betrieb übermittelt werden.
Der Patient ist für die Richtigkeit dieser Informationen verantwortlich und haftet im Falle der Nichterteilung korrekter Informationen in vollem Umfang. Ebenso haftet die Agentur in keiner Weise für das Scheitern der Operation, das Auftreten unerwarteter Komplikationen und Schäden des Patienten, wenn der Patient unrichtige oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand, seiner Krankengeschichte, seinem Drogenkonsum, seiner Medikamenteneinnahme, seinen Piercings usw. macht, und die Agentur kann in keiner Weise haftbar gemacht werden, und es kann keine Entschädigung usw. von der Agentur verlangt werden.
Der Patient wurde ausführlich darüber informiert, dass etwaige Komplikationen, die in einem solchen Fall auftreten können, in keiner Weise einen Kunstfehler darstellen.
8.2. Ähnlich wie im obigen Artikel gilt auch hier, dass im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Formular für den Gesundheitscheck und ähnlichen Formularen, die vom Patienten auszufüllen sind, die Haftung ausschließlich beim Patienten liegt.
8.3. Für den Fall, dass der Patient die von der Agentur angeforderten Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder sich herausstellt, dass unvollständige oder falsche Angaben gemacht wurden, hat die Agentur das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen oder den Inhalt des Pakets ohne jegliche Entschädigung oder Rückerstattung zu ändern.
Der Patient erklärt sich hiermit mit diesen Bedingungen einverstanden.
8.4. Ohne Einschränkung muss der Patient der Agentur genaue und vollständige Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Informationen und solche anderen Informationen, die von der Agentur angefordert werden können:
- Persönliche Daten des Patienten,
- Informationen zum Reisepass des Patienten,
- Eine Kopie aller Rezepte, die der Patient hat, in denen alle Medikamente aufgeführt sind, die er/sie benötigt und/oder derzeit einnimmt, sowie alle Anweisungen des Arztes,
- Informationen über aktuelle und frühere Krankheiten, frühere Operationen, Allergien, Drogen- und Substanzkonsum, Piercings usw.
- Kontaktdaten für Notfälle und die seiner/ihrer nächsten Verwandten.
Bitte beachten Sie, dass die Türkei nicht Teil der EU ist und das europäische Gesundheitssystem daher nicht anwendbar ist, - Details zu den ankommenden und abgehenden Flügen des Patienten,
8.5. Der Patient muss;
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 (sechs) Monate nach dem vorgeschlagenen Abreisedatum gültig ist,
- Rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Visumanträge,
- Wenden Sie sich an Ihren Arzt, wenn eine Impfung und/oder Medikamente erforderlich sind.
Falls der Patient nicht in die Türkei einreisen kann oder abgeschoben wird, weil er diese Anforderungen nicht erfüllt oder die medizinischen Anforderungen nicht einhält, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung und die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
Sollte der Patient den Flug verpassen, obwohl er diese Anforderungen erfüllt hat, trägt er die Verantwortung.
8.6. Der Patient ist verpflichtet, die in diesem Vertrag festgelegten Zahlungen zu leisten.
Im Gegenzug ist die Agentur verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Patient haftet persönlich für jede von ihm verursachte Verzögerung.
Wenn diese Verzögerung zusätzliche Kosten oder Verbindlichkeiten für die Agentur verursacht, muss der Patient diese Kosten und Ausgaben unverzüglich an die Agentur zahlen.
Wenn eine vom Patienten verursachte Verzögerung zu einer Verschiebung der Operation führt, wird sich die Agentur im Interesse der Kundenzufriedenheit und der Verbraucherrechte nach besten Kräften bemühen, entsprechend zu planen, was jedoch keine Verpflichtung darstellt, insbesondere bei Verzögerungen, die durch das Verschulden des Patienten verursacht wurden.
8.7. Der Patient muss über 18 Jahre alt, d.h. volljährig sein, um einen Vertrag mit der Agentur abschließen und die Operation durchführen zu können.
Andernfalls ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich, der jederzeit anwesend sein muss.
8.8. Wenn während des Aufenthalts eine Begleitperson anwesend sein wird, muss die Agentur im Voraus informiert werden.
8.9. Wenn der bevollmächtigte Arzt die Operation nach den Ergebnissen der vor der Operation durchgeführten Tests für riskant hält, wird dies nicht als Vertragsbruch angesehen, und der Patient ist aufgrund der Verpflichtung der Agentur, die Gesundheit und die Interessen des Patienten zu schützen, verpflichtet, diese Entscheidung zu befolgen.
8.10. Wenn aufgrund der Vorerkrankung des Patienten, seiner Exposition oder Anfälligkeit für eine Erkrankung zusätzliche Tests erforderlich sind, trägt der Patient die Kosten für diese zusätzlichen Tests.
Die Agentur ist jedoch nur ein Vermittler und trägt keine Verantwortung für solche medizinischen Verfahren.
ARTIKEL 9 – RECHTE UND PFLICHTEN DER AGENTUR9.1. Die Agentur ist eine zwischengeschaltete Medizintourismus-Organisation, keine Gesundheitsorganisation.
Die Agentur erbringt die medizinische Dienstleistung weder selbst, noch betreibt oder kontrolliert sie die erbrachte Dienstleistung.
Die Behandlung wird im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt durchgeführt.
Der Patient erkennt an, dass die Agentur nicht medizinisch qualifiziert ist und keine Verantwortung für medizinische Verfahren übernimmt, die durch den von der Agentur ausgewählten Arzt durchgeführt werden, sowie für die medizinischen Folgen solcher Verfahren.
Die Agentur ist nicht verantwortlich oder haftbar für Missbrauch, Fahrlässigkeit oder andere Ansprüche, Komplikationen, Unzufriedenheit, die sich direkt oder indirekt aus der Pflege, Behandlung oder anderen Dienstleistungen des Arztes oder seiner Empfehlung ergeben können.
9.2. Die Agentur wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Zufriedenheit des Patienten sicherzustellen.
Dementsprechend wird die Agentur dem Patienten eine Bestätigungs-E-Mail per Post oder Whatsapp oder über ähnliche Kommunikationswege bezüglich der Reservierung schicken, sobald die Anzahlungsgebühr bezahlt und die Flugdaten an die Agentur übermittelt worden sind.
9.3. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Situationen, die sich der Kontrolle der Agentur entziehen, wie z.B. der Verlust von Gegenständen, und es wird erwartet, dass der Patient in dieser Hinsicht die erforderliche Sorgfalt walten lässt.
9.4. Die Agentur ist verpflichtet, dem Patienten 2 Wochen vor dem Operationstermin Informationen über die Unterkunft und die Operation zukommen zu lassen.
Diese Informationen lauten wie folgt:
- Ankunftsflughafen und Abholzeit und -datum
- Verfahren
- Verfahren & Beratung & Kontrolle Datum und Uhrzeit
- Krankenhaus & Klinik Adresse
- Kontaktdaten aller Notfallkontakte und des Patientenkoordinators
9.5. Der Patient akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich unwiderruflich, dass die Agentur keine andere rechtliche Verpflichtung als die Vermittlungsleistung für die ihm zu erbringenden Gesundheitsleistungen hat und dass er die Agentur für alle materiellen und moralischen Schäden, die aus den Gesundheitsleistungen entstehen können, schadlos hält.
In jedem Fall ist der Adressat des Patienten nicht die Agentur, sondern der Arzt oder die Gesundheitseinrichtung, die die Dienstleistung erbringt.
9.6. Die Details des Pakets und der Operation werden in erster Linie auf der Grundlage der vom Patienten aus der Ferne bereitgestellten Informationen festgelegt.
Aus diesem Grund kann sich der Behandlungsplan des Patienten ändern, wenn der Patient von einem Arzt untersucht wird.
Der Patient hat das Recht, diesen neuen Plan abzulehnen.
In diesem Fall erfolgt die Erstattung jedoch unter Abzug der Anzahlung und der bis dahin angefallenen Kosten.
9.7. Wenn der Patient einen neuen Behandlungsplan wünscht, erstellt die Agentur einen überarbeiteten Kostenvoranschlag, in dem die Kosten des Arztes und des Krankenhauses, wie z. B. neue Unterbringungs- und Reisekosten, berücksichtigt werden.
Die Agentur haftet nicht für Unregelmäßigkeiten, Unmöglichkeiten und zusätzliche Kosten, die durch die Änderung des Behandlungsplans durch den Patienten entstehen können.
9.8. Als Vermittler betreibt oder kontrolliert die Agentur nicht die von Ärzten, Krankenhäusern, Hotels, Reise- oder Transferunternehmen erbrachten Leistungen.
Mit der Annahme des Vertrages erkennt der Patient an, dass die Agentur nur ein Vermittler ist und dass die von Dritten erbrachten Leistungen und die daraus entstehenden Schäden nicht von der Agentur garantiert werden.
9.9. Falls die Operation aufgrund von Dritten wie Krankenhäusern, Ärzten, Hotels usw. verschoben werden muss, ist die Agentur nicht verantwortlich, da sie nur eine vermittelnde Institution ist.
ARTIKEL 10 – RÜCKMELDUNG, ÜBERPRÜFUNG UND NICHTVERÖFFENTLICHUNG
10.1. Mit der Annahme dieser Vereinbarung erklärt sich der Patient damit einverstanden und verpflichtet sich, die Agentur oder einen ihrer Mitarbeiter, Mitarbeiter oder Partner nicht in einer Weise anzugreifen oder zu kritisieren, die über das Recht auf freie Meinungsäußerung hinausgeht und einer Diffamierung oder Verleumdung auf Bewertungswebsites, in sozialen Netzwerken, Blogs, öffentlichen Foren usw. in Bezug auf die Behandlung und die Handlungen der Agentur, des Arztes, des Krankenhauses oder Dritter gleichkommt.
10.2. Feedback ist immer willkommen, solange es nicht das Niveau einer Beleidigung oder Diffamierung erreicht.
ARTIKEL 11 – HAFTUNG GEGENÜBER DRITTPERSONEN
11.1. Die Agentur ist eine zwischengeschaltete Medizintourismus-Organisation, keine Gesundheitsorganisation.
Die Agentur erbringt die medizinische Dienstleistung weder selbst, noch betreibt oder kontrolliert sie die erbrachte Dienstleistung.
Die Behandlung wird im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt durchgeführt.
Der Patient erkennt an, dass die Agentur nicht medizinisch qualifiziert ist und keine Verantwortung für medizinische Verfahren übernimmt, die durch den von der Agentur ausgewählten Arzt durchgeführt werden, sowie für die medizinischen Folgen solcher Verfahren.
Die Agentur ist nicht verantwortlich oder haftbar für Missbrauch, Fahrlässigkeit oder andere Ansprüche, Komplikationen, Unzufriedenheit, die sich direkt oder indirekt aus der Pflege, Behandlung oder anderen Dienstleistungen des Arztes oder seiner Empfehlung ergeben können.
11.2. Der Patient erklärt sich damit einverstanden und akzeptiert, dass die Agentur im Falle von Schäden, die von Dritten wie Hotels, Krankenhäusern, Ärzten usw. verursacht werden, keine rechtliche Haftung oder Verpflichtung zur Entschädigung hat.11.3. Ebenso haftet die Agentur nicht, wenn der Patient in Hotels, Krankenhäusern usw. etwas von seinem Eigentum verliert.ARTIKEL 12 – VERSICHERUNG12.1. Die Reiseversicherung ist im Paket enthalten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Es wird jedoch empfohlen, dass der Patient eine Versicherung für die übrigen Ausgaben abschließt.
ARTIKEL 13 – ÄNDERUNGEN DER BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN13.1. Die Agentur hat das Recht, die Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern.
Der Patient wird so schnell wie möglich benachrichtigt, wenn die Änderung wesentlich ist und eine laufende Vertragsbeziehung mit dem Patienten besteht.
Es liegt jedoch im Ermessen der Agentur, zu entscheiden, was eine wesentliche Angelegenheit ist.
Die weitere Nutzung der Agentur durch den Patienten gilt als stillschweigende Zustimmung zu den neuen Bedingungen.
ARTIKEL 14 – TRENNBARKEIT UND VERZICHT14.1. Sollte(n) eine oder mehrere Klausel(n) dieses Vertrags aus irgendeinem Grund ungültig werden, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang in Kraft und wirksam.14.2. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht aus dem Vertrag geltend zu machen oder die andere Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aufzufordern, gilt nicht als Verzicht auf das besagte Recht.ARTIKEL 15 – SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN 15.1. Die Agentur speichert die persönlichen Daten des Patienten, einschließlich der medizinischen Unterlagen, mit äußerster Sensibilität.
Die Agentur wird diese Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder weitergeben, verkaufen oder vermieten.
Die Agentur verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze in der Türkei einzuhalten, um die Vertraulichkeit des Patienten zu gewährleisten.
Die Daten können verwendet werden, um die Bilder des Patienten vor und nach der Behandlung zu bewerben, die Website der Agentur zu verbessern, die Patienten mit den notwendigen Dienstleistungen und Behandlungsergebnissen zu versorgen und Forschung und Analysen für die Produktentwicklung durchzuführen.
Gleichzeitig wird der Patient gebeten, eine Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten und eine ausdrückliche Zustimmung zu unterzeichnen, und die Daten werden wie in diesen Texten beschrieben verarbeitet.
ARTIKEL 16 – VERTRAULICHKEIT16.1. Die Parteien vereinbaren und erklären, dass die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich sind, dass sie diese Informationen in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten vertraulich behandeln werden und dass sie die Informationen nicht ohne die Zustimmung der anderen Partei an eine Institution oder Organisation weitergeben werden.
Die Agentur unterliegt keiner rechtlichen Verpflichtung oder Haftung für die Weitergabe von Informationen in den Fällen, in denen die Weitergabe von Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder in Fällen von Dringlichkeit für die Erfüllung dieser Vereinbarung vorgeschrieben ist. Die Agentur hat außerdem das Recht, Daten zu verarbeiten, wie im Text zur Klärung des Schutzes personenbezogener Daten und im Text zur ausdrücklichen Zustimmung angegeben.ARTIKEL 17 – SOZIALE MEDİA17.1. Wenn die ausdrückliche Zustimmung des Patienten vorliegt, werden Vorher- und Nachher-Fotos der Operation des Patienten auf den verschiedenen Social-Media-Konten und der Website der Agentur veröffentlicht.
Der Patient hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
In einem solchen Fall werden die Fotos umgehend entfernt.
ARTIKEL 18 – RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM18.1. Alle Inhalte, Grafiken, Formate, Designs, Benutzeroberflächen und andere urheberrechtlich geschützte Materialien auf der Website und in allen Medien, die Eigentum der Agentur sind, sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt und sind Eigentum der Agentur.
Die Materialien auf der Website und anderen Plattformen sind zu Informationszwecken verfügbar.
ARTIKEL 19 – HÖHERE GEWALT19.1. Neben den allgemeinen Fällen höherer Gewalt (Streik, Krieg, Pandemie usw.) gilt auch die Unfähigkeit der Agentur, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, als höhere Gewalt, wenn dies durch Dritte wie Ärzte, Krankenhäuser, Hotels usw. geschieht.
Im Falle höherer Gewalt, die länger als 90 Tage andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen.
In einem solchen Fall wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Wenn der Patient eine andere Zahlung als die Anzahlung geleistet hat, wird der verbleibende Restbetrag nach Abzug aller entstandenen Kosten zurückerstattet.
ARTIKEL 20 – STREITBEILEGUNG UND BEWEISVEREINBARUNG
20.1. Im Falle einer vertraglichen oder betrieblichen Streitigkeit werden die Parteien der friedlichen Beilegung des Streits nach Treu und Glauben und erforderlichenfalls mit Hilfe eines Mediators Vorrang einräumen.
20.2. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, dienen die offiziellen Aufzeichnungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Whatsapp-Nachrichten, Mails, Internetaufzeichnungen, Provideraufzeichnungen und GSM-Betreiberaufzeichnungen usw.) der Agentur als Beweis.
ARTIKEL 21 – GELTENDES RECHT
21.1. In jedem Fall wird das Recht der Republik Türkei bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, angewandt und die Gerichte von Izmir und die Vollstreckungsbehörden von Izmir werden hiermit ermächtigt.
ARTIKEL 22 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
22.1. Das “Anästhesie-Bewertungsformular” ist eine Anlage zu diesem Vertrag und somit Teil dieses Vertrags.
22.2. Keine der Parteien darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen oder abtreten.